Neue Fahranträge Schuljahr 2025/2026


Verfasst von: Sekretariat am 06 Mai 2025
Liebe Eltern,
die neuen Anträge auf anteilige Erstattung von Schülerfahrtkosten für das kommende Schuljahr 2025/2026 können ab sofort im Sekretariat abgeholt werden. Die Jahreskarten können bis spätestens 19.09.2025 bei den Verkehrsbetrieben eingelöst werden, sind jedoch nur vom 01.08.25 bis 31.07.2026 (Schuljahr) gültig. 
 
Hier können Sie sich den Antrag auch selbst herunterladen und ausgefüllt/unterschrieben beim Sekretariat abgeben.
 
Hinweis:
Einen Anspruch auf anteilige Erstattung der Fahrkosten für den Schulweg besteht,  wenn dieser in der einfachen Entfernung 2 km zur besuchten Schule entspricht oder überschreitet. Der Schulweg ist der kürzeste verkehrsübliche Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der besuchten Schule. Die anteilige Fahrtkostenerstattung beträgt 60 % und wird in der Regel in Form von Wertcoupons zur Einlösung bei den Verkehrsbetrieben Brandenburg an der Havel GmbH ge-währt. Bei Vorlage eines gültigen Familienpasses entfällt die Kostenbeteiligung.